Regeländerung

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Test

  • Regeländerung ab Montag 06.02.2023 um 19:40


    1§ Allgemeine Regeln


    20. Das Tragen und Verwenden von Polizeikleidung/-ausrüstung ist für Zivilisten verboten.



    Dies gilt erstmal bis Ende diesen Monats!!

  • Regeländerung ab Dienstag, 14.02.2023 um 18 Uhr


    Überfälle, Einbrüche und Tankstellen:


    2. Einbrüche und Überfälle auf die Bankfiliale sind erst ab 6 Polizeibeamten im Dienst zulässig.


    3. Einbrüche und Überfälle auf die Bankfiliale sind ab 30 Minuten vor Restart verboten.



    2. Einbrüche und Überfälle auf


    • 2.1 die Bankfiliale sind erst ab 6 Polizeibeamten im Dienst und bis 30 Minuten vor Restart zulässig.
    • 2.2 den Juwelier sind erst ab 4 Polizeibeamten im Dienst und bis 30 Minuten vor Restart zulässig.


    7. Ein Überfall auf den Juwelier darf nur von temporären Gruppierungen gestartet werden, welche aus maximal 5 Mitgliedern bestehen. Die RP-Situation Überfall auf die Bankfiliale ist beendet, wenn der/die Räuber gefasst und abgearbeitet sind, oder mehr als 15 Minuten kein Kontakt/Interaktion zwischen Räuber und Polizei stattgefunden hat.



  • Regeländerung ab Mittwoch, den 15.03.2023 um 18 Uhr


    1§ Allgemeine Regeln


    18. Das Abspielen von Musik auf dem Server ist verboten.

    18. Das Abspielen von lizenzfreier Musik auf dem Server ist erlaubt.



    § 4: Gewaltanwendung:


    4. In einer Verfolgungsjagd durch einen Warnschuss

    4. In einer Verfolgungsjagd durch einen Warnschuss und mit mindestens 15 Sekunden Reaktionszeit


    § 5: Interaktion mit den Fraktionen:


    3.2 Es ist nicht verboten Polizei sowie Justiz Ausrüstung zu besitzen bzw. zu stehlen.

    3.2. Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet.



  • Folgende Erläuterung wurde hinzugefügt und ist ab sofort gültig.


    § 5: Interaktion mit den Fraktionen:
    5. Geschädigte Personen im Bereich einer Sperrzone haben keinen Anspruch auf jedwede Form der Entschädigung, sofern sie sich nicht schnellstmöglich entfernen. Eine Sperrzone sollte regelmäßig (sofern möglich alle 15 Minuten) erneuert werden. Erläuterung

    Erläuterung:

    §5 Abs.5 "Sperrzone"Bearbeiten

    Nicht beteiligte Parteien, die sich in einer Sperrzone befinden und beschossen werden, haben kein Recht die Waffengewalt zu erwidern.

  • Regeländerung ab Sonntag, den 16.04.2023 um 12 Uhr

    § 5: Interaktion mit den Fraktionen:

    3.2. Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet.


    3.2. Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet. (Außer Polizei-ID Card und Shortfunkgerät, diese Gegenstände können immer gelootet werden)

  • Regeländerung ab Samstag, den 22.04.2023 um 18 Uhr

    § 4: Gewaltanwendung:

    • Eine Ankündigung kann wie folgt stattfinden:
      • 1. Verbale Ankündigung
      • 2. Schriftliche Ankündigung (nur bei Großereignissen)
      • 3. Im Rebellengebiet durch einen Warnschuss (Erläuterung)
      • 4. In einer Verfolgungsjagd durch einen Warnschuss und mit mindestens 15 Sekunden Reaktionszeit (Erläuterung)


    • Eine Ankündigung kann wie folgt stattfinden:
      • 1. Verbale Ankündigung
      • 2. Schriftliche Ankündigung (nur bei Großereignissen)
      • 3. Im Rebellengebiet durch 5 aufeinanderfolgende Warnschüsse (Erläuterung)
      • 4. In einer Verfolgungsjagd durch 5 aufeinanderfolgende Warnschüsse und mit mindestens 15 Sekunden Reaktionszeit (Erläuterung)


  • Regeländerung ab Donnerstag, den 25.05.2023 um 0 Uhr

    Achtung: Das Regelwerk wurde teilweise umstrukturiert, um §1 Allgemeine Regeln zu verkleinern. Es sind infolgedessen 2 Hauptparagraphen (§2 Charakter und §3 RP-Situation) hinzugekommen, weswegen sich die Nummerierung der Paragraphen geändert hat. Des Weiteren wurden Unterparagraphen teilweise zusammengeführt bzw. entfernt, wenn diese inhaltlich doppelt vorkamen, oder leicht umgeschrieben, damit diese leichter zu verstehen sind. Deswegen empfehlen wir jedem Spieler sich das Regelwerk erneut anzusehen.


    Zu den Regeländerungen:


    §7 Interaktion mit den Fraktionen:


    3. Die Polizei, sowie die Justiz, sind nicht neutral.

    • 3.1 Polizei und Justiz dürfen nicht gezwungen werden ihre Ausrüstung abzulegen. Es kann eine RP Entwaffnung stattfinden, bei der Waffen in ihren Rucksack gelegt werden müssen, und bis zum nächsten Aufenthalt am HQ nicht eingesetzt werden dürfen.(Gegenstände die über das ACE Menü abgenommen werden können, dürfen abgenommen werden.)
    • 3.2 Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet. ( Außer Polizei-ID Card und Shortfunkgerät, diese Gegenstände können immer gelootet werden. )

    • 3.2 Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und
      • 3.2.1 ein Ereignis nach §9 stattfindet.
      • 3.2.2 wenn die Polizei mit Waffengewalt droht.
      • 3.2.3 wenn eine Situation (ausgenommen Verkehrskontrollen) von der Polizei gestartet wurde. (Wird durch §7.3.2.2 aufgehoben)

    §9 Großereignisse:


    1. Großereignisse im Sinne von §9 sind:

    • Überfall auf die Zentralbank
    • Geiselnahme
    • Angriff auf ein Fraktionsquartier
    • Überfall auf die Asservatenkammer
    • Überfall des Waffentransports zur Entsorgung
    • Überfall auf das News-HQ
    • Gefängnis-Ausbruch


    3. Eine Geiselnahme gilt erst dann als Großereignis, wenn Forderungen an die Polizei/Justiz gestellt werden.

    3. Eine Geiselnahme gilt erst dann als Großereignis, wenn die Aufforderung zu einer Verhandlung an die Polizei/Justiz übermittelt wurde.


    4. Geiselnahmen und Überfälle auf die Zentralbank sind von Spieler, nur einmal pro Serverperiode erlaubt.

    4. Folgende Großereignisse sind von Spielern je nur einmal pro Serverperiode erlaubt:

    • Geiselnahmen
    • Überfall auf die Zentralbank
    • Asservatenkammer
    • News-HQ


    5. Das Einmischen in das RP einer anderen Partei, ist bei Großereignissen untersagt (ausgenommen Fraktionen).

    • Gilt nicht für den Überfall des Waffentransports zur Entsorgung.


    9. Der Überfall des Waffentransports zur Entsorgung zählt als gestartet, wenn die Call-Nachricht von der Polizei an alle verschickt wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Personen, die auf den Server joinen, nicht mehr teilnehmen. Des Weiteren ist nach der Ankündigung eines Waffentransportes der Wechsel der Identität verboten. (z. B. Cop>Civ)





  • Hannes

    Hat das Thema geschlossen
  • Regeländerung ab Dienstag, den 20.06.2023 um 0 Uhr


    • 3.3 Fraktionist und Zivilist sind grundsätzlich zwei verschiedene Charaktere. Dementsprechend dürfen sie nicht den gleichen Namen haben.



    Alle Fraktionisten, die aktuell den gleichen Namen als Zivilist haben, geben wir 4 Wochen Zeit eine Namensänderung bei der Justiz zu beantragen. (egal ob für den Fraktionist oder Zivilisten)

  • Hannes

    Hat das Thema geschlossen
  • Regeländerung ab Montag, den 17.07.2023 um 18 Uhr

    4. Überfälle

    • 1.1 Bei weniger als 3 Polizisten ist das Überfallen generell verboten.
      • Ausnahme: Sie stellen zweifelsfrei fest, dass die zu Überfallene Person auf einer illegalen Farmroute/Job unterwegs ist. Dies setzt voraus, die Person beim Sammeln/Verarbeiten/Verkaufen beobachtet zu haben (Schließt generell die Benutzung von Gewächshäusern ein).
    • 1.2 Bei Überfällen auf legalen Farmrouten/Jobs gelten zusätzlich folgende Regeln
      • Es dürfen nur 50% des erfarmten Wertes gestohlen werden (Geld oder Güter). Im Falle von unteilbaren Werten (z.B. einem Crafting-Gutschein oder eines Blueprints ist zu Gunsten des Opfers abzurunden).
      • Es dürfen nur Waffen, Waffenzubehör, Munition und illegale Gegenstände entwendet werden.
    • 1.3 Regel §8.4.1.2 wird außer Kraft gesetzt, wenn
      • der Überfallene nicht kooperiert (Flucht, Angriff, Behinderung).
      • die Regel ausgenutzt wird, um einen Vorteil für ein vorangegangenes RP zu gewinnen oder sich dem RP zu entziehen.
      • der Überfallene nicht wahrheitsgemäß sein Geld/den Wert seiner Güter angibt.