Offizielle Deklaration der Gruppierung Meow (mW) als terroristische Gruppierung​

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    Justiz Mainau

    Offizielle Deklaration der Gruppierung Meow (mW) als terroristische Gruppierung


    Gültig ab: 19.02.2025 | 0 Uhr



    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    die Justiz Mainau erklärt hiermit die Gang Meow (mW) offiziell als terroristische Gruppierung. Diese Entscheidung basiert auf wiederholten Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und der Bildung einer kriminellen Vereinigung, wie es in §6 StGB Abs. 14 beschrieben ist.


    Meow hat sich durch ihre Taten und ihr Verhalten als Gefahr für die öffentliche Ordnung erwiesen. Zahlreiche Meldungen und Beschwerden sowohl von der Bevölkerung als auch von der Polizei haben uns zu diesem Schritt gezwungen. Ihre Aktivitäten gefährden nicht nur die Sicherheit der Bürger, sondern untergraben auch die staatliche Autorität und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.


    Konsequenzen dieser Deklaration


    Polizeiliche Maßnahmen

    Die Polizei wird angewiesen, mit maximaler Härte gegen Mitglieder der Gang Meow vorzugehen.

    Vollstreckungsbeamte sind nun befugt, bei erfolgreicher Identifizierung von Mitgliedern von Meow oder dem dringenden Verdacht der Zugehörigkeit, Personen- und Fahrzeugkontrollen ohne Anfangsverdacht durchzuführen. Dabei dürfen diese auch durchsucht werden. Sollten die Mitglieder von Meow Waffen offen tragen, müssen sie damit rechnen, getasert und festgesetzt zu werden!


    Des Weiteren wird den Mitgliedern der Gang das Recht auf polizeilichen Schutz verwehrt.


    Regelungen für andere Gangs und Zivilisten

    Die Gemeinschaft wird aufgerufen, keine Unterstützung für diese terroristische Vereinigung zu leisten und stattdessen zur Wiederherstellung der Sicherheit beizutragen.

    Firmen und Zivilisten, welche Meow unterstützen, machen sich ebenfalls strafbar und werden entsprechend geahndet. Bei Zuwiderhandlung ist mit weiteren Sanktionen zu rechnen.


    Zusätzliche Regelungen

    Ergänzend zu den generellen Regelungen von Hausdurchsuchungen dürfen Hausdurchsuchungen bei der Gang Meow auch unter folgender Bedingung stattfinden: Sichtung von Mitgliedern der Gang Meow, mit illegaler Langwaffe, in einem Ihrer Häuser. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen gezielt und rechtmäßig durchgeführt werden.

    Hierfür ist kein weiterer Durchsuchungsbefehl der Justiz nötig. Der ranghöchste Mitarbeiter im Dienst der Polizei ist hierfür weisungsbefugt und wird angehalten, dies im Rahmen seiner Möglichkeiten durchzusetzen. Bildmaterial von der Sichtung der getragenen illegalen Waffe(n) sowie die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände sind der Justiz nachzureichen.


    Anordnungen an Meow zum Thema “Umbenennung, Auflösung und Neugründung”

    Die Gang Meow darf auf unbestimmte Zeit nicht umbenannt werden.


    Sollte die Gang Meow aufgelöst werden, und mehr als 2 der aktuellen Mitglieder in der neuen Gang unterkommen, so wird auch diese Gang als terroristisch deklariert.


    Aktuelle Mitglieder:


    Philipp Payton, Hannah Habicht, Luckas Kater, Slade Wilson, Alex Daytona, Eko Fräsh, Ted Bear, Daniel Tatsu, Manfred Becht, Mike Von Ramme, Ulf Zwielichtig, Joachim Lit, Rick Honor, Smitty Jensen, Denver Washington, Abu Bakr, Tom Legat, James Roux, Tyler Type, Samuel Brenner, Jason Carter, Ben Buschmann


    Eine Aufhebung dieser Regelung tritt erst in Kraft, wenn die Deklaration als solche - durch die Justiz Mainau - aufgehoben wird.


    Rückfragen

    Sollten Sie Rückfragen zu dieser Deklaration oder den damit verbundenen Auswirkungen haben, wenden Sie sich, in erster Instanz, bitte an die Justiz Mainau.


    Hochachtungsvoll


    Die Justiz Mainau

    b7uZyKBp


    KxJMWcGo

    Mit freundlichen Grüßen

    Sebastian Klepps

    Bundesrichter am Bundesgericht Mainau

    Stellv. Leiter der Justiz Mainau

    Polizeipräsident a.D

    DEV | Mapper bei Panthor Life

    2 Mal editiert, zuletzt von Sebastian Klepps ()