Justiz Mainau
Änderung des Gesetzbuches
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mainau,
mit diesem Schreiben erhalten Sie die aktuellen Änderungen der Gesetze.
Grün markierte Textstellen wurden hinzugefügt,
rot markierte oder durchgestrichene Textstellen entfernt.
Änderung tritt in Kraft am 08.01.2025 - 00:00 Uhr
1.
§ 6 StGB, Abs. 8 - Amtsanmaßung und Missbrauch von Abzeichen
(1) Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
(1a) Wer unbefugt inländische Uniformen, Amtskleidung oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft. Den in Satz 1 genannten Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(2) Wer sich ohne staatliche Presseakkreditierung als Journalist ausgibt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.
2.
§ 6 StGB, Abs. 13 - Verstoß gegen das Vermummungsverbot
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen, an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Veranstaltungen vermummt zu sein. Erläuterung
(1a) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 1 Absatz 6.
(2) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bestraft.
Sollten Sie Fragen oder Unklarheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Justiz Mainau