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    Justiz Mainau

    Offizielle Deklaration der Gruppierung Meow (mW) als terroristische Gruppierung


    Gültig ab: 19.02.2025 | 0 Uhr



    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    die Justiz Mainau erklärt hiermit die Gang Meow (mW) offiziell als terroristische Gruppierung. Diese Entscheidung basiert auf wiederholten Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und der Bildung einer kriminellen Vereinigung, wie es in §6 StGB Abs. 14 beschrieben ist.


    Meow hat sich durch ihre Taten und ihr Verhalten als Gefahr für die öffentliche Ordnung erwiesen. Zahlreiche Meldungen und Beschwerden sowohl von der Bevölkerung als auch von der Polizei haben uns zu diesem Schritt gezwungen. Ihre Aktivitäten gefährden nicht nur die Sicherheit der Bürger, sondern untergraben auch die staatliche Autorität und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.


    Konsequenzen dieser Deklaration


    Polizeiliche Maßnahmen

    Die Polizei wird angewiesen, mit maximaler Härte gegen Mitglieder der Gang Meow vorzugehen.

    Vollstreckungsbeamte sind nun befugt, bei erfolgreicher Identifizierung von Mitgliedern von Meow oder dem dringenden Verdacht der Zugehörigkeit, Personen- und Fahrzeugkontrollen ohne Anfangsverdacht durchzuführen. Dabei dürfen diese auch durchsucht werden. Sollten die Mitglieder von Meow Waffen offen tragen, müssen sie damit rechnen, getasert und festgesetzt zu werden!


    Des Weiteren wird den Mitgliedern der Gang das Recht auf polizeilichen Schutz verwehrt.


    Regelungen für andere Gangs und Zivilisten

    Die Gemeinschaft wird aufgerufen, keine Unterstützung für diese terroristische Vereinigung zu leisten und stattdessen zur Wiederherstellung der Sicherheit beizutragen.

    Firmen und Zivilisten, welche Meow unterstützen, machen sich ebenfalls strafbar und werden entsprechend geahndet. Bei Zuwiderhandlung ist mit weiteren Sanktionen zu rechnen.


    Zusätzliche Regelungen

    Ergänzend zu den generellen Regelungen von Hausdurchsuchungen dürfen Hausdurchsuchungen bei der Gang Meow auch unter folgender Bedingung stattfinden: Sichtung von Mitgliedern der Gang Meow, mit illegaler Langwaffe, in einem Ihrer Häuser. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen gezielt und rechtmäßig durchgeführt werden.

    Hierfür ist kein weiterer Durchsuchungsbefehl der Justiz nötig. Der ranghöchste Mitarbeiter im Dienst der Polizei ist hierfür weisungsbefugt und wird angehalten, dies im Rahmen seiner Möglichkeiten durchzusetzen. Bildmaterial von der Sichtung der getragenen illegalen Waffe(n) sowie die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände sind der Justiz nachzureichen.


    Anordnungen an Meow zum Thema “Umbenennung, Auflösung und Neugründung”

    Die Gang Meow darf auf unbestimmte Zeit nicht umbenannt werden.


    Sollte die Gang Meow aufgelöst werden, und mehr als 2 der aktuellen Mitglieder in der neuen Gang unterkommen, so wird auch diese Gang als terroristisch deklariert.


    Aktuelle Mitglieder:


    Philipp Payton, Hannah Habicht, Luckas Kater, Slade Wilson, Alex Daytona, Eko Fräsh, Ted Bear, Daniel Tatsu, Manfred Becht, Mike Von Ramme, Ulf Zwielichtig, Joachim Lit, Rick Honor, Smitty Jensen, Denver Washington, Abu Bakr, Tom Legat, James Roux, Tyler Type, Samuel Brenner, Jason Carter, Ben Buschmann


    Eine Aufhebung dieser Regelung tritt erst in Kraft, wenn die Deklaration als solche - durch die Justiz Mainau - aufgehoben wird.


    Rückfragen

    Sollten Sie Rückfragen zu dieser Deklaration oder den damit verbundenen Auswirkungen haben, wenden Sie sich, in erster Instanz, bitte an die Justiz Mainau.


    Hochachtungsvoll


    Die Justiz Mainau

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    Änderung des Gesetzbuches

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mainau,

    mit diesem Schreiben erhalten Sie die aktuellen Änderungen der Gesetze.


    Grün markierte Textstellen wurden hinzugefügt,

    rot markierte oder durchgestrichene Textstellen entfernt.







    Änderung tritt in Kraft am 08.01.2025 - 00:00 Uhr




    1.



    § 6 StGB, Abs. 8 - Amtsanmaßung und Missbrauch von Abzeichen


    (1) Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.

    (1a) Wer unbefugt inländische Uniformen, Amtskleidung oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft. Den in Satz 1 genannten Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (2) Wer sich ohne staatliche Presseakkreditierung als Journalist ausgibt, wird mit Geldstrafe und/ oder Freiheitsstrafe bestraft.



    2.


    § 6 StGB, Abs. 13 - Verstoß gegen das Vermummungsverbot


    (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen, an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Veranstaltungen vermummt zu sein. Erläuterung

    (1a) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 1 Absatz 6.

    (2) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bestraft.






    Sollten Sie Fragen oder Unklarheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Justiz Mainau

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    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mainau,

    in diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen können.


    Damit Ihr Fahrzeug eine Neuzulassung erhält, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


    1. Sie müssen der Eigentümer des Fahrzeugs sein.


    2. Das betreffende Fahrzeug darf nicht durch die Polizei aktiv gesucht werden.


    3. Eine Bearbeitungsgebühr von 25.000€ ist zu entrichten.


    Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, wird die Neuzulassung durchgeführt und im internen Aktenzeichen der Justiz hinterlegt.

    Hierfür müssen Sie persönlich am Landgericht bei Friedheim erscheinen.

    Eine Aushändigung der Neuzulassung in Papierform ist grundsätzlich auf Anfrage möglich.


    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



    Mit freundlichen Grüßen

    Die Justiz Mainau

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    Offizielle Bekanntgabe von Namensänderungen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Mainau,

    unter diesem Beitrag werden Sie alle neuen Namensänderung ab dem 03.05.2024 einsehen können.

    Alle Namensänderungen, die vor dem 03.05.2024 erstellt wurden, liegen weiterhin der Justiz Mainau vor, werden hier aber nicht erneut aufgelistet.


    Wenn Sie eine Namensänderung beantragen möchten, müssen Sie am Landgericht der Justiz Mainau bei Friedheim erscheinen.

    Ein Mitarbeiter kann dann Ihre Namensänderung bei uns im System eintragen.

    Die Kosten für die Namensänderung betragen 25.000€


    Bitte beachten Sie: Ihre letzte Strafanzeige muss 7 Tage zurückliegen, wenn Sie eine Namensänderung beantragen.


    Weitere Informationen diesbezüglich können Sie sich jederzeit bei einem Mitarbeiter der Justiz Mainau einholen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Die Justiz Mainau

    Ich sitze im Erdgeschoss und habe keine direkte Sonneneinstrahlung. (Fenster ist zwar vorhanden, aber es steht eine größere Grillhütte etwas weiter davor^^. Die hält mir tagsüber die meiste Zeit, die Sonne vom Leib^^)

    Ohne Klima und mit nem Ventilator bekomme ich den Raum auf so ungefähr 20 - 25 Grad heruntergekühlt.

    Wenn ich allerdings mal vergesse, an heißen Tagen das Fenster zuzumachen, dann bin ich tatsächlich eher zwischen den 25 - 30 Grad.



    MfG