Regeländerung ab Montag 06.02.2023 um 19:40
1§ Allgemeine Regeln
20. Das Tragen und Verwenden von Polizeikleidung/-ausrüstung ist für Zivilisten verboten.
Dies gilt erstmal bis Ende diesen Monats!!
Regeländerung ab Montag 06.02.2023 um 19:40
1§ Allgemeine Regeln
20. Das Tragen und Verwenden von Polizeikleidung/-ausrüstung ist für Zivilisten verboten.
Dies gilt erstmal bis Ende diesen Monats!!
Regeländerung ab Dienstag, 14.02.2023 um 18 Uhr
6§ Überfälle, Einbrüche und Tankstellen:
2. Einbrüche und Überfälle auf die Bankfiliale sind erst ab 6 Polizeibeamten im Dienst zulässig.
3. Einbrüche und Überfälle auf die Bankfiliale sind ab 30 Minuten vor Restart verboten.
2. Einbrüche und Überfälle auf
7. Ein Überfall auf den Juwelier darf nur von temporären Gruppierungen gestartet werden, welche aus maximal 5 Mitgliedern bestehen. Die RP-Situation Überfall auf die Bankfiliale ist beendet, wenn der/die Räuber gefasst und abgearbeitet sind, oder mehr als 15 Minuten kein Kontakt/Interaktion zwischen Räuber und Polizei stattgefunden hat.
Regeländerung ab Freitag 24.02.2023 um 18 Uhr
1§ Allgemeine Regeln
20. Das Tragen und Verwenden von Polizeikleidung/-ausrüstung ist für Zivilisten verboten.
18. Das Abspielen von Musik auf dem Server ist verboten.
18. Das Abspielen von lizenzfreier Musik auf dem Server ist erlaubt.
4. In einer Verfolgungsjagd durch einen Warnschuss
4. In einer Verfolgungsjagd durch einen Warnschuss und mit mindestens 15 Sekunden Reaktionszeit
3.2 Es ist nicht verboten Polizei sowie Justiz Ausrüstung zu besitzen bzw. zu stehlen.
3.2. Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet.
Nicht beteiligte Parteien, die sich in einer Sperrzone befinden und beschossen werden, haben kein Recht die Waffengewalt zu erwidern.
3.2. Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet.
3.2. Das Looten von Polizisten ist erst erlaubt, wenn mindestens 5 Polizisten im Dienst sind und ein Ereignis nach §6.5, §6.6, §6.7 oder §7 stattfindet. (Außer Polizei-ID Card und Shortfunkgerät, diese Gegenstände können immer gelootet werden)
Achtung: Das Regelwerk wurde teilweise umstrukturiert, um §1 Allgemeine Regeln zu verkleinern. Es sind infolgedessen 2 Hauptparagraphen (§2 Charakter und §3 RP-Situation) hinzugekommen, weswegen sich die Nummerierung der Paragraphen geändert hat. Des Weiteren wurden Unterparagraphen teilweise zusammengeführt bzw. entfernt, wenn diese inhaltlich doppelt vorkamen, oder leicht umgeschrieben, damit diese leichter zu verstehen sind. Deswegen empfehlen wir jedem Spieler sich das Regelwerk erneut anzusehen.
Zu den Regeländerungen:
§7 Interaktion mit den Fraktionen:
3. Die Polizei, sowie die Justiz, sind nicht neutral.
§9 Großereignisse:
1. Großereignisse im Sinne von §9 sind:
3. Eine Geiselnahme gilt erst dann als Großereignis, wenn Forderungen an die Polizei/Justiz gestellt werden.
3. Eine Geiselnahme gilt erst dann als Großereignis, wenn die Aufforderung zu einer Verhandlung an die Polizei/Justiz übermittelt wurde.
4. Geiselnahmen und Überfälle auf die Zentralbank sind von Spieler, nur einmal pro Serverperiode erlaubt.
4. Folgende Großereignisse sind von Spielern je nur einmal pro Serverperiode erlaubt:
5. Das Einmischen in das RP einer anderen Partei, ist bei Großereignissen untersagt (ausgenommen Fraktionen).
9. Der Überfall des Waffentransports zur Entsorgung zählt als gestartet, wenn die Call-Nachricht von der Polizei an alle verschickt wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Personen, die auf den Server joinen, nicht mehr teilnehmen. Des Weiteren ist nach der Ankündigung eines Waffentransportes der Wechsel der Identität verboten. (z. B. Cop>Civ)
Alle Fraktionisten, die aktuell den gleichen Namen als Zivilist haben, geben wir 4 Wochen Zeit eine Namensänderung bei der Justiz zu beantragen. (egal ob für den Fraktionist oder Zivilisten)