Regeländerungen Season Classic - Nordholm

PANTHOR LIFE: Classic – Nordholm ist nun Live - Trailer

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  • Regeländerung Freitag, 06.06.2025 18 Uhr


    § 2: Charakter:

    • 3.3 Fraktionist und Zivilist sind grundsätzlich zwei verschiedene Charaktere. Dementsprechend dürfen sie nicht den gleichen Namen haben.
      • Ausgenommen: Polizei und Justiz können Fraktionsmitglieder ihren Fraktionscharakter auch als Zivilist spielen, mit dem gleichen Namen.
      • Ausgenommen: Fraktionsmitglieder der Polizei können mit ihrem Fraktionscharakter auch als Zivilist mit dem gleichen Namen spielen.


    • 4. Eine Änderung des Charakternamens ist nur mit Genehmigung der Justiz möglich.
    • 4. Eine Änderung des Charakternamens ist nur mit Genehmigung der Polizei möglich.


    § 3: RP-Situation:

    • 2.2 Wenn ein Spieler während einer RP-Situation festgenommen, von der Polizei/Justiz abgearbeitet und freigelassen wird.


    • 3.1 Ausgenommen davon sind: RAC, Medic, Staatsanwälte sowie Richter.
    • 3.1 Ausgenommen davon sind: RAC, Medic und Polizisten, welche die Abarbeitung von Strafgefangenen übernehmen.


    § 4: Besondere Gebiete:

    • 1.2 Polizei-HQ und Landgericht dürfen bei mindestens 6 anwesenden Polizisten nach schriftlicher Ankündigung an die Polizei und einer Reaktionszeit von mindestens 2 Minuten angegriffen werden.


    • 2.1.1. Nach der Verlagerung einer RP-Situation ins Landgericht ist die Safezone nur für 15 Minuten aufgehoben.
    • 2.1.1. Nach der Verlagerung einer RP-Situation ins Polizei-HQ ist die Safezone nur für 15 Minuten aufgehoben.


    § 5: Gruppierungen:

    • 1.2 Die Polizei darf nur mit maximal 10 Personen an einer Situation beteiligt sein. Im Falle eines Überfalls auf die Asservatenkammer oder eines Überfalls des Waffentransports zur Entsorgung, gilt diese Regel für die Polizei/Justiz nicht.


    § 6: Gewaltanwendung:

    • 1. Der Einsatz von Waffengewalt, Taser und Niederschlagen muss vorher angekündigt werden! Der anderen Partei muss der Situation entsprechend Reaktionszeit gewährt werden. Die Gewaltanwendung ist bei längerer Unterbrechung der Interaktion (Richtwert ca. 15 Minuten) neu anzukündigen.
      • Eine Ankündigung ist nicht erforderlich, wenn
        • 1. Man sich gegen die Anwendung/Androhung von Waffengewalt verteidigt
        • 2. Die Polizei/Justiz muss nicht ankündigen wenn, sie den Taser, Fuelkiller, EMP oder Nagelbänder einsetzen, um jemanden an der Flucht zu hindern


    § 7: Interaktion mit den Fraktionen:

    • 1. Der RAC, die Medics und sich im Dienst befindende Feuerwehrkräfte haben sich als neutrale Fraktion aus Konflikten zwischen Gruppierungen und/oder der Polizei herauszuhalten. Bei Eintreten in das RP haben sie gewarnt zu werden. Missachtung führt zur Aufhebung ihrer Immunität.
      • 1.3. RAC und Medics unterstehen einzig sich selbst, keinem Spieler einer anderen Fraktion ist es erlaubt, ihnen Befehle zu erteilen
        • 1.3.1. Davon ausgenommen ist das Festnehmen oder Verweisen bei Verstößen gegen das Gesetz.
        • 1.3.2. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr unterstehen ausschließlich den Medics.


    • 3. Der Besitz von Feuerwehr-Equipment ist nur mit entsprechender Lizenz und im Einsatz gestattet.


    • 4. Die Polizei, sowie die Justiz, sind nicht neutral.
      • 4.1 Polizei und Justiz dürfen nicht gezwungen werden ihre Ausrüstung abzulegen. Es kann eine RP Entwaffnung stattfinden, bei der Waffen in ihren Rucksack gelegt werden müssen, und bis zum nächsten Aufenthalt am HQ nicht eingesetzt werden dürfen.(Gegenstände die über das ACE Menü abgenommen werden können, dürfen abgenommen werden.)


    § 9: Großereignisse:

    • 3. Eine Geiselnahme gilt erst dann als Großereignis, wenn die Aufforderung zu einer Verhandlung an die Polizei/Justiz übermittelt wurde.
  • Marcel

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