Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Wiesberg,
mit diesem Schreiben erhalten Sie die aktuellen Änderungen der Gesetze
Grün markierte Textstellen wurden hinzugefügt, rot markierte Textstellen entfernt.
Änderung 17.06.23 - 00:00 Uhr
§6 StGB Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot
- Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen
oder generell in der Öffentlichkeit , an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Veranstaltungen vermummt zu sein. Der Ghilli gilt ebenso als Vermummung und darf somit auch nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. - Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bestraft.
Neue Ausgeschriebene Formulierung:
- Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen , an öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Veranstaltungen vermummt zu sein.
- Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bestraft.
Info:
Es gibt nun eine neue Seite im Wiki dort werden in näherer Zukunft einige Erläuterungen, Beispiele und aktuelle Urteile zu den Gesetzen Wiesbergs verlinkt.
Eine Erläuterung zu der aktuellen Änderung ist bereits vorhanden.
Sollten Fragen zu den neuen/umgeschriebenen Gesetzen entstanden sein, könnt ihr diese gerne den Justizlern stellen.
Grüße,
Justiz Wiesberg