Justiz Mainau
Änderung des Gesetzbuches
mit diesem Schreiben erhalten Sie die aktuellen Änderungen der Gesetze.
Grün markierte Textstellen wurden hinzugefügt,
rot markierte oder durchgestrichene Textstellen entfernt.
Allgemein
- Die hier aufgeführten Straftaten können durch die Polizei, sowie dem Kommunalen Vollzugsdienst als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Als Ordnungswidrigkeit zählen:- §1 StGB Wirtschaftskriminalität
- Abs. 4 Besitz illegaler Gegenstände
- § 2 StGB Waffendelikte
- Abs. 2 Offenes führen einer Waffe
- Abs. 5 Abfeuern einer Waffe
- § 4 StGB Umgang mit Beamten
- Abs. 1 Platzverweis
- Abs. 7 Allgemeine Ausweispflicht
- §5 StGB Illegale Substanzen
- Abs. 2 Besitz von illegalen Substanzen bis 100 Einheiten
- § 6 StGB Sonstige Delikte
- Abs. 1 Illegale Müllentsorgung bis 5 Einheiten
- Abs. 2 Illegale Müllentsorgung ab 5 Einheiten
- Abs. 3 Illegale Strandgut
- Abs. 13 Verstoß gegen das Vermummungsverbot
- Abs. 19 Jagd- und Fischereigebiet
- §1 StGB Wirtschaftskriminalität
§ 2 StVO Normaler Straßenverkehr
Abs. 6 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil - 15.000$
- Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig)
- Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
- An Kreuzungen bedeuten:
- Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
- Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
- Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
- Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
- An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
- Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
- Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
- Ein gelber, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
- Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
- Ein nicht aktives Dauerlichtzeichen bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
§ 5 StGB Illegale Substanzen
Als Betäubungsmittel, sowie Spirituosen zählen folgende Substanzen:
Betäubungsmittel | Spirituosen | |
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- Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) |
- Wodka - Met Korn - Moonshiner |
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- Heroin (Diacetylmorphin, Diamorphin, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Mohngewächse (Papaveraceae) gehörenden Pflanzen) |
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- Kokain (Benzoylecgoninmethylester, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Rotholzgewächse (Erythroxylaceae) gehörenden Pflanzen) |
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- LSD (Lysergsäurediethylamid) |
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- Fentanyl (Als Medikament für Mitarbeiter des Rettungsdienst Wiesberg freigegeben) |
Abs. 2 Besitz von illegalen Substanzen bis 100 Einheiten - 70.000$
- Wer Betäubungsmittel und Spirituosen laut dem Gesetz benannten Substanzen besitzt, wird mit Geldstrafe bestraft.
- Eine Bestrafung laut dem §5 Illegale Substanzen gilt bei Spirituosen erst ab 5 Einheiten.
- Bei mehr als 100 Einheiten wird der §5 Abs. 3 vorgeworfen
Abs. 3 Besitz von Illegalen Substanzen ab 101 Einheiten
- Wer Betäubungsmittel und Spirituosen laut dem Gesetz benannten Substanzen in sehr hoher Menge (ab 101 Einheiten) besitzt, wird mit Geldstrafe bestraft.
- Wer nach Absatz 1. mehr als 100 Einheiten besitzt, wird zusätzlich Zusätzlich wird der §5 Illegale Substanzen Abs. 1 Handel von illegalen Substanzen bestraft vorgeworfen.
- Eine Bestrafung laut dem §5 Illegale Substanzen gilt bei Spirituosen erst ab 5 Einheiten.
§ 6 StGB Sonstige Delikte
Abs. 19 Jagd- und Fischereigebiete
- Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizei- sowie Justizbeamten vorzeigen.
- Ein Wirbeltier darf nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
- Die Tötung eines Wirbeltieres ist im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd zulässig oder sie erfolgt im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur durch einen gezielten Todesschuss vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafe und/ oder dem Entzug der Jagdlizenz bestraft.
- Es ist nur erlaubt, im Jagdgebiet zu jagen, wenn man einen gültigen Jagdschein besitzt und eine der in §2 StGB Abs.1 Satz 3 geregelten Jagdwaffen einsetzt. Zuwiderhandlung wird mit dem Entzug der Waffe, des Jagdscheins und einem Bußgeld bestraft.
- Es ist nur gestattet, in gekennzeichneten Fischereigebieten zu fischen und nicht geschützte Fischarten zu befischen. Zuwiderhandlungen wird mit Geldstrafe bestraft.
- Zu den geschützten Fischarten zählt:
- Stör
- Zu den geschützten Fischarten zählt:
Sollten Fragen zu den neuen/umgeschriebenen Gesetzen entstanden sein, könnt ihr diese gerne den Justizlern stellen.
Grüße,
Justiz Mainau